Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Zu der Neustrukturierung (aus den bisherigen 25 Paragraphen mit 5 Anlagen wurden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen) kommen u.a. folgende Änderungen:

  • Erstmals verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher)
  • Prüfung des Risikomanagements und Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsamt
  • Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
  • Neue Qualitätsparameter wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A 
  • Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
  • Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
  • Neue Informationspflichten der Betreiber

Quelle: Meldung DVGW e.V. vom 04.07.2023