Anforderungen an einen gestellten Nachmieter

Bei der Wohnungsmiete ist es möglich, dass Vermieter und Mieter für eine Zeit von maximal 4 Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten.

Trotz eines solchen Kündigungsverzichts kann der Mieter dennoch vorzeitig das Mietverhältnis beenden, wenn dies aus einer besonderen Lebenslage heraus für den Mieter zwingend erforderlich ist und ein Nachmieter gestellt wird. Der BGH hat festgelegt, welche genauen Anforderungen der Vermieter an diesen Nachmieter stellen darf.

Der Mieter muss alle erforderlichen Informationen über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters einholen. (BGH Urteil vom 7.10.2015, VIII ZR 247/14). Dazu gehören die Mieterauskunft, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die letzten 3 Lohnzettel und ein Solvenzcheck.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet...:

  • einer Besichtigung aller Mietinteressenten zuzustimmen, er kann dies von einer Vorauswahl abhängig machen
  • Fotos oder Grundrisse dem Mieter für die Nachmietersuche zu überlassen
  • einem vom Mieter beauftragen Makler die Anbringung eines Hinweisschildes zu gestatten

Fazit: Der Mieter kann zwar unter bestimmten Umständen vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen werden. Die übliche Arbeitsweise bei der Suche eines neuen Mieters wird allerdings 1:1 vom Vermieter auf den Mieter übertragen.

Quelle: Schepler Haus und Grund Jena: Anforderungen an einen vom Mieter gestellten Nachmieter in Haus und Grund Magazin Mai 2016, Seite 11.