Die Heizkostenverordnung wird novelliert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im März einen ersten Entwurf und im April 2021 einen zweiten Entwurf einer Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung vorgelegt.  Mit der Änderungsverordnung sollen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU-Richtlinie 2018/2002 vom 11.12.2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz) in deutsches Recht umgesetzt werden. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.10.2020 stattfinden müssen.

Im Wesentlichen sind diese Änderungen an der Heizkostenverordnung 2021 vorgesehen:

  • - Fernablesbarkeit von Mess- und Erfassungsgeräten ab 01.01.2027
  • - Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung
  • - Neue Mitteilungs- und Informationspflichten
  • - Kürzungsrecht der Verbraucher bei Verstößen gegen die Verordnung
Quelle: deumess e.V.