Energieeffizienzrichtline von EU verabschiedet

In Europa gelten künftig neue Regeln für Energieeffizienz: Die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) wurde am 21. Dezember 2018 im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 25. Dezember 2018 in Kraft getreten.  Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen. 
Das übergeordnete Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zusätzlich haben sich die Mitgliedstaaten an jährliche Einsparungen um 0,8 Prozent gebunden. Die Endnutzer sollen künftig viel besser nachvollziehen können, wie sich ihr Verbrauchserhalten auf die Energiekosten auswirkt. 

Fernablesung löst manuelle Ablesung ab

Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Laut Art. 9a, § 4 sollen ab 25. Oktober 2020 neu installierte Erfassungs- und Messgeräte fern ablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Bereits installierte,  nicht fern ablesbare Erfassungs- und Messgeräte sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Mit der Umsetzung der EED in deutsches Recht werden dann die weiteren Einzelheiten über eine Novellierung der HeizkostenVO festgelegt.

Monatliche Verbrauchsinformationen via Internet

Zweck der Fernablesung soll es sein, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern bereitzustellen. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll es soweit sein – eine manuelle Ablesung mit Zugang zur Wohnung soll es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben (Art. 10a mit Anhang VIIa).  Doch schon vorher sollen die Verbrauchswerte bei manueller Ablesung zweimal unterjährig zur Verfügung gestellt werden – außerhalb der Heizperiode kann die Information entfallen. Die Endnutzer von Gebäuden mit Fernablesung sollen schon ab 1. Januar 2022 mindestens einmal monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen erhalten. Damit wird die bisherige jährliche Heizkostenabrechnung durch eine unterjährige Verbrauchsinformationen ergänzt. Die Endnutzer können dann zum Beispiel per App auf dem Smartphone auf ihre Daten zugreifen und unmittelbar ihr Verbrauchsverhalten überprüfen.

Verbindlich für die deutsche Immobilienwirtschaft sind die Vorgaben aus Brüssel erst dann, wenn die EED in deutsches Recht umgesetzt wird.

Übersicht Informationspflicht nach EED