Novelle HKVO doch noch in 2021 UPDATE

Wie bereits mitgeteilt, ist für den 05. November 2021 die Verabschiedung der Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung (jetzt TOP 12) durch den Bundesrat geplant. In Vorbereitung darauf veröffentlichten die Bundesrats-Ausschüsse folgende Empfehlungen:
Der Ausschuss für Umwelt und der Ausschuss für Städtebau, Raumordnung und Wohnungswesen, sowie die Ausschüsse für Wirtschaft bzw. Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Plenum, der Verordnung (zum Teil mit redaktionellen Korrekturen) zuzustimmen.


Nach deren Einschätzungen müsse die Bundesregierung drei Jahre nach dem Inkrafttreten der HKVO die Auswirkungen der Regelungen auf die Mieter, vor allem in Hinblick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen und den Nutzen dieser Ausstattungen für Mieter, evaluieren
Des Weiteren fordert die Ausschüsse in einer Entschließung, dass der mit dem neuen § 5 eingeführte Einbau von fernauslesbaren Messeinrichtungen nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen darf. Die von der Bundesregierung angenommene Kostenneutralität solle in geeigneter Form begründet werden. Ebenso empfehlen die Ausschüsse, die zeitnahe Neuaufteilung der Heizmehrkosten infolge der erhöhten CO₂-Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite anzumahnen. Einseitige Belastungen von Mietern führten zu sozialen Ungerechtigkeiten. Ein zusätzlicher Anreiz zur Erhöhung der Sanierungsrate von Mietwohnungen sei nötig.

Der Bundesrat entscheidet am 5. November 2021 über die Novellierung der Heizkostenverordnung.

Quelle: deumess e.V.