Zu der Neustrukturierung (aus den bisherigen 25 Paragraphen mit 5 Anlagen wurden 73 Paragraphen mit 7 Anlagen) kommen u.a. folgende Änderungen:
- Erstmals verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher)
- Prüfung des Risikomanagements und Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsamt
- Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
- Neue Qualitätsparameter wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A
- Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
- Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
- Neue Informationspflichten der Betreiber
Quelle: Meldung DVGW e.V. vom 04.07.2023