Der Vermieter von Gewerberaum kann auch noch später als ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Nebenkostennachzahlungen verlangen. Die für Wohnraum geltende Ausschlussfrist von einem Jahr ist bei Gewerberaum nicht anwendbar.
„Modernisiert“ ein Vermieter das Bad, indem er eine neue WC-Schüssel und eine Badewanne auswechselt, gilt so ein Austausch normalerweise als reine Instandhaltung.
Liegt der vom Hauptwasserzähler gemessene Wasserverbrauch um mehr als 20 Prozent über der Summe der von den Zwischenzählern gemessenen Werte, darf der Vermieter die auf die Differenz entfallenden Kosten nicht auf die Mieter umlegen.