Energieeffizienz-Richtlinie verabschiedet: Europa stellt auf monatliche Fernablesung um.
Ab Oktober 2020 neu installierte Mess- und Erfassungsgeräte sollen fernablesbar sein. Endnutzer haben ab 2022 ein Recht auf eine monatliche Verbrauchsinformationen.

Überraschend wurde eiligst noch vor Weihnachten am 21.12.2018 im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz-MietAnpG) verkündet und mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft gesetzt, nachdem erst wenige Tage zuvor die Angelegenheit im Bundesrat beraten wurde.

Achtung: Die DSGVO betrifft auch private Vermieter

Die DSGVO betrifft nicht nur Hausverwaltungen, sondern auch die privaten Vermieter. Wenn  Daten der Mieter, wie z. B. den Namen, die Adresse, das Einkommen aus der Mieterselbstauskunft oder die Verbrauchsstände von Strom oder Wasser für Ihre Betriebskostenabrechnung im PC gespeichert  oder an eine Abrechnungsfirma weitergeben werden.

Wer Betriebskosten nachfordern will, muss schnell sein. Nach § 556 BGB kann der Vermieter eine Betriebskostennachforderung nur geltend machen, wenn seine Abrechnung spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zugegangen ist.

Das Landgericht Konstanz hat am 08.12.2017 ((A 11 S 83/17) entschieden, dass eine fristlose Kündigung wirksam ist, obwohl der Vermeiter vorher nicht abgemahnt hatte.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil zu den Betriebskosten geklärt, ob eine verspätete Eigentümerabrechnung als Entschuldigungsgrund für eine verspätete Betriebskostenabrechnung herhalten kann.

Darüber, welche Kosten rund um den Rauchwarnmelder umlegbar sind, wird immer wieder gestritten. So liegt nun eine Entscheidung des Landgericht Hagen vor. Entgegen der Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg verneint das Landgericht die Umlagefähigkeit der Mietkosten.

Die Kosten für die Pflege der Außenanlagen können in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.

Wurden im Mietvertrag Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart, muss der Vermieter innerhalb von zwölf Monaten über die Betriebskosten abrechnen.