Achtung: Die DSGVO betrifft auch private Vermieter
Die DSGVO betrifft nicht nur Hausverwaltungen, sondern auch die privaten Vermieter. Wenn Daten der Mieter, wie z. B. den Namen, die Adresse, das Einkommen aus der Mieterselbstauskunft oder die Verbrauchsstände von Strom oder Wasser für Ihre Betriebskostenabrechnung im PC gespeichert oder an eine Abrechnungsfirma weitergeben werden.